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Motion Erschliessungsachse Autobahn A6 -Gwattmoos

Motion
Erschliessungsachse
Autobahn A6
-Gwattmoos

 

Motion betreffend Erschliessungsachse Autobahn A6 - Gewerbezone GwattmoosM 4/2017

Fraktionen BDP und SVP/FDP vom 15. Dezember 2017

Antrag:

 

1. Der Gemeinderat wird beauftragt, die Erstellung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschliessungsachse Autobahn A6 Thun Süd - Gewerbezone Gwattmoos zu schaffen.

2. Die Linienführung hat sich dabei, wo immer möglich, an folgende Strassenzüge zu halten; Autobahnausfahrt Thun Süd - Lüsslispange - Pfandernstrasse - Strättligenstrasse - Kreisel Moosweg.

3. Es soll gleichzeitig aufgezeigt werden, wie die Erschliessung des Areals Weststrasse (Tiefgraben) erfolgen kann.

4. Im Weiteren soll aufgezeigt, wie eine sichere Langsamverkehrsverbindung zwischen den Wohnquartieren Strättligen/Buchholz nach Allmendingen realisiert werden kann.

5. Zudem soll aufgezeigt werden, ob und allenfalls welche Varianten der Strassenführung innert welchen Zeithorizonten realisierbar erscheinen und mit weichen Kosten zu rechnen ist.

6. Die Prüfung hat innert nützlicher Frist zu geschehen und den verschiedenen Interessen (Verbesserung der heute zu schmalen und unübersichtlichen Strassen zu den Arbeitszonen Gwatt- Schoren, Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, erhöhen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/lnnen, Verflüssigung des Gesamtverkehrs und Zielsetzungen der Ortsplanungsrevision) Rechnung zu tragen.

7. Es soll die Grundlage für eine bewilligungsfähige Uberbauungsordnung über diese Erschliessungsachse geschaffen werden.

 

Begründung:

Die Motionäre bitten den Gemeinderat, vorab die Motionsfähigkeit des Anliegens zu prüfen. Sollte der Gemeinderat aus rechtlichen Gründen zum Schluss kommen, dass eine Behandlung des Vorstosses in der Form der Motion rechtlich nicht zulässig sein sollte, bitten die Motionäre den Gemeinderat den Vorstoss und insbesondere die Ziff. 1 - 7 als Postulat entgegenzunehmen und zu beantworten. Diesfalls würden die Motionäre der Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat zustimmen.

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden relativ langen Bearbeitungs- und Umsetzungsphase von solchen oder ähnlichen Uberbauungsordnungen, erscheint es zielführend, diese Planung zeitnah an die Hand zu nehmen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom Oktober 2017 sowohl einen Kredit für die Realisierung des Kreisels Strättligenstrasse - Moosweg, als auch einen Planungskredit für die Verbreiterung der Strättligenstrasse bewilligt. Bereits damals wurde von bürgerlicher Seite zu recht die Frage gestellt, weshalb nicht die ganze Erschliessungsachse ab Autobahn A6 geplant werde. Mit dem Planungskredit Strättligenstrasse wird nur ein kleines Teilstück der Gesamtachse bearbeitet. Die Entlastung des Ortsteils Allmendingen vom Autobahn-

 

Zubringerverkehr von und in Richtung Einigen-Spiez ist ein schon seit längerem Wunsch dieses Quartiers.

Am 7. April 2016 hat der Stadtrat eine Motion für eine gewerbefreundliche Stadtplanung der 3 bürgerlichen Parteien SVP, FDP und BDP in ein Postulat gewandelt und einstimmig überwiesen. Das Postulat verlangt einerseits, genügend Gewerbezonen auszuscheiden, und dass andererseits die bestehenden und neuen Erschliessungen von Gewerbezonen, wo immer möglich, nicht mit Wohnnutzungen zu vermischen sind. Trotz diesem einstimmig überwiesenen Postulat herrscht bezüglich Erschliessung von Gewerbezonen in Thun praktisch Stillstand.

Es ist aus unserer Sicht dringend und wichtig, dass die planrechtlichen Defizite in diesem Bereich nun zügig aufgearbeitet und einer umsetzbaren Lösung zugeführt werden. Ohne Klärung der jeweiligen Arealerschliessungen wird es für potentielle Investoren und Arbeitgeber unmöglich sein, entsprechende Pläne zur Schaffung und Ansiedelung von

Arbeitsplätzen zu realisieren. Dringlichkeit wird nicht verlangt

Motion betreffend Erschliessungsachse Autobahn A6 - Gewerbezone GwattmoosM 4/2017 Fraktionen BDP und SVP/FDP vom 15. Dezember 2017